Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück, das i. M. als erweiterter Garten genutzt wird.
Laut Bebauungsplan handelt es sich um ein reines Wohngebiet für eine Bebauung mit einem Vollgeschoss und einem Satteldach bis 48°.
Da es im direkten Umfeld auch Häuser mit zwei Vollgeschossen gibt, sollte eine Prüfung persönlicher Wünsche, die vom derzeitigen Bebauungsplan abweichen, möglich sein.