Gebäudeenergiegesetz gefährdet Lebensplanung von Immobilienbesitzern
Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Berliner Ampelkoalition befindet sich momentan in der Ressortabstimmung. „Trotz zuletzt vorgenommener Anpassungen bedeutet die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs eine Bedrohung der Lebensgrundlage vor allem von Besitzern älterer Bestandsimmobilien“, gibt Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverband Deutschland IVD West, zu bedenken.
„Auch wenn in den vorliegenden Referentenentwurf des GEG kurz vor Toresschluss noch eine Ausnahmeregelung für über 80jährige Besitzer von selbst genutztem Wohneigentum hineinverhandelt wurde, werden viele Hauseigentümer durch den Zwang zum Austausch von Heizungen, die mit fossilen Brennträgern betrieben werden, finanziell unter starken Druck geraten. Besonders mit Blick auf eher strukturschwache Regionen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in NRW würde ich sogar soweit gehen, von einer fahrlässig in Kauf genommenen kalten Enteignung zu sprechen“, erläutert Blandfort.
Zur Verdeutlichung führt der Vorsitzende des IVD West, der als Immobilienunternehmer in Saarlouis ansässig ist, an: „80 bis 100 Jahre alte Häuser in Zechensiedlungen in Völklingen oder in Gelsenkirchen mit einem durchschnittlichen Immobilienwert von 130.000,- Euro werden bei einem nun anstehenden Verkauf durch den Zwang zum Einbau einer neuen Heizungsanlage samt energetischer Sanierung im zu erzielenden Preis halbiert. Dieser merkantile Minderwert soll aber keinerlei Kompensation erfahren. Wenn nun – wie in den allermeisten Fällen – der Verkaufserlös der eigenen Immobilie zur Altersvorsorge und ggf. zur Deckung der Kosten eines Pflegeheims eingeplant war, verwandelt sich durch die Folgen des GEG eine Lebensplanung in einen Scherbenhaufen.“
Burkhard Blandfort fordert eindringlich, bei den laufenden Koalitionsberatungen zur konkreten Ausgestaltung von Fördermaßnahmen die soziale Flankierung insbesondere bei den geschilderten Fällen in den Blick zu nehmen. „Andernfalls führt dieses Gesetz in ein soziales Desaster“, so Blandfort.
Ansprechpartner:
Joerg Utecht
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Über den IVD West
Der Immobilienverband IVD West e.V. mit Sitz in Köln ist die regionale Untergliederung des IVD Bundesverbands, der größten Berufsorganisation und Interessenvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft in Deutschland. Der IVD West vertritt ca. 1.600 Mitgliedsunternehmen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungs-Sachverständige und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbandes lautet: „Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region West e.V.“. Der IVD ist 2004 hervorgegangen aus den Traditionsverbänden Verband Deutscher Makler (VDM) und Ring Deutscher Makler (RDM). Der IVD blickt somit auf eine langjährige Historie zurück. Der RDM hat sich 1924 gegründet.
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