Wer verbilligt an Angehörige vermietet, kann steuerlich profitieren – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer hingegen zu günstig vermietet, für den kann es teuer werden.

Die Vermietung an nahe Angehörige kann sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter vorteilhaft sein. Kosten, die im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, allerdings unter bestimmten Bedingungen.

Es gibt bestimmte Richtlinien, die bei der Vermietung an Angehörige beachtet werden müssen:

  1. Die 66-Prozent-Grenze: Um alle Kosten als Werbungskosten absetzen zu können, sollte der Vermieter mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen.

  2. Zwischen 50 und 66 Prozent der ortsüblichen Miete: Liegt die Miete unter 66 Prozent, aber über 50 Prozent der ortsüblichen Miete, muss dem Finanzamt eine Einkünfteerzielungsabsicht nachgewiesen werden. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, können die Kosten vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

  3. Unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete: Liegt die Miete unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete, sind die Kosten nur anteilig absetzbar. Bei einer kostenlosen Vermietung können keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

Um sicherzustellen, dass die Miete über den genannten Grenzen liegt, ist es wichtig, regelmäßig den ortsüblichen Mietspiegel zu überprüfen.

Darüber hinaus sollten Vermieter, auch bei der Vermietung an Angehörige, einen schriftlichen Mietvertrag abschließen. Dieser sollte die Miethöhe, Nebenkosten, Einzugsdatum, Kündigungsfrist und die regelmäßige Mietzahlung beinhalten. Ein unbefristeter Mietvertrag ist in diesem Fall empfehlenswert.

Für steuerliche Vorteile bei der Vermietung an Angehörige können Vermieter die Mieteinnahmen versteuern und gleichzeitig Zinsen, Abschreibungen und laufende Kosten als Werbungskosten absetzen. Je nach Höhe der Miete können unterschiedliche Szenarien eintreten:

  1. Mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete: In diesem Fall können alle Kosten für die Mietwohnung als Werbungskosten abgesetzt werden.

  2. Zwischen 50 und 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete: Eine positive Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht ermöglicht die vollständige Absetzung der Werbungskosten.

  3. Weniger als 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete: Hier können die Werbungskosten nur anteilig abgesetzt werden.

  4. Kostenlose Vermietung: Bei einer mietfreien Vermietung können keine Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Um den steuerlichen Vorteil zu nutzen, sollte der Mietpreis entsprechend gestaltet werden. Es ist ratsam, die ortsübliche Vergleichsmiete als Orientierung zu verwenden und mindestens 66 Prozent oder 50 Prozent der Miete zu verlangen.

Weitere Aspekte, die bei der Vermietung an Angehörige berücksichtigt werden sollten, sind die Überweisung der Miete in regelmäßigen Abständen, die Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung und die Beachtung von mitvermieteten Gegenständen wie Küchen oder Garagen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen als allgemeine Richtlinien dienen und es ratsam ist, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu wenden, um spezifische Anforderungen und Vorschriften zu klären.

Aktuelles vom Immobilienmarkt in Münster!

Wir halten Sie auf dem Laufenden, was in der Region gerade so vor sich geht und was bei uns in Planung ist.

19.09.2023

Treffen wir Sie auf der EXPO REAL 2023? Wir sind mit unserem Team mit dabei und präsentieren uns vom 4.- 6. Oktober in München.

Am 04.10.2023 beginnt die 25. Internationale Fachmesse für Immobilien und Investitionen.Die EXPO REAL, Deutschlands größte Immobilienmesse, findet vom 04.10.-06.10.2023 auf dem Gelände der Messe München statt. Sie 
bildet das gesamte Spektrum der Immobilienwirtschaft ab und bietet eine hervorragende Networking-Plattform.

12.07.2023

Deutscher Immobilientag 2023 in Berlin

Es war ein Immobilientag der Superlative: Noch mehr Programm mit Praxisbezug, mehr Best-Practice und mehr Gelegenheit 
zum Netzwerken. Am 15. und 16. Juni konnten sich gut 1.500 Immobilienprofis des Immobilienverbands Deutschland (IVD) im 
bcc Berlin auf drei Etagen weiterbilden, inspirieren und austauschen. Von HOMANN IMMOBILIEN nahmen unser Geschäftsführer & Gründer Bernard H. Homann, selbst Vorstandsmitglied im IVD West, Eve Homann und unser Vertiebsleiter Maximilian Brinkhoff an der Veranstaltung teil.

10.07.2023

DAVE: Netzwerke in herausfordernden Zeiten besonders hilfreich

Stuttgart, 10. Juli 2023  DAVE, ein Zusammenschluss von 12 Immobiliendienstleistungsunternehmen, davon zehn inhabergeführten, betont, dass es gerade in diesen herausfordernden Zeiten überaus hilfreich ist, über ein gutes Netzwerk zu verfügen.

28.06.2023

Neue städtische Vorgaben: Zerplatzt nun der Traum junger Familien?

Die Stadt Münster will in Zukunft weniger Einfamilienhäuser ermöglichen – und freistehende Einfamilienhäuser nach Möglichkeit sogar „ausschließen“. Zerplatzt damit der Traum vieler junger Familien?

28.06.2023

"Ein Ranzen für Nele" Spendenaktion

Gerne haben wir die große Schulranzenaktion des IVD Sozial mit einer Spende unterstützt 

15.05.2023

Gegen den Trend: Bei Homann in Münster drehen sich die Krane. Richtfest für Neubauprojekt mit 15 Stadtwohnungen im Schlossviertel

Münster, 15. Mai 2023 – Der Bauträger, die Homann exclusives wohnen GmbH, freut sich, dass sich inmitten von Münster die Krane gegen den Trend des vorherrschenden Wohnungsmangel drehen: Soeben wurde im beliebten Schlossviertel Richtfest für 15 neue Stadtwohnungen gefeiert.

10.05.2023

Focus Auszeichnung Top Immobilienmakler 2023 - WOW!

"Wir sind außerordentlich stolz und dankbar, zum Neunten Mal in Folge mit dem Titel TOP-Immobilienmakler ausgezeichnet worden zu sein! 

02.05.2023

Bernard Homann als Vorstand des IVD-West für die Region Münster/Münsterland bestätigt

Die Mitglieder des Immobilienverbands Deutschland, IVD-West, bestätigten auf ihrer Mitgliederversammlung am 26. April in Bonn Bernard Homann als Vorstandsmitglied für die Region Münster und das Münsterland.

06.04.2023

Gebäudeenergiegesetz gefährdet Lebensplanung von Immobilienbesitzern

Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Berliner Ampelkoalition befindet sich momentan in der Ressortabstimmung. „Trotz zuletzt vorgenommener Anpassungen bedeutet die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs eine Bedrohung der Lebensgrundlage vor allem von Besitzern älterer Bestandsimmobilien“, gibt Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverband Deutschland IVD West, zu bedenken.

Beraten


Wir bauen auf über 40 Jahre Marktpräsenz und Erfahrung und auf eine beachtliche Leistungsbilanz. Vor allem aber auf ein Team von 25 hochqualifizierten Spezialisten mit langer Unternehmenszugehörigkeit und besonderer Kompetenz für Immobilien.

Unser Beratungsansatz ist durch eine persönliche und ganzheitliche Lösungsorientierung geprägt, die die individuelle Situation und die Bedürfnisse unserer Mandanten sowie der betrachteten Immobilien in den Vordergrund stellt.

Bewerten


Zu unserem Rundum-Sorglos-Service gehört auch eine realistische Werteinschätzung Ihrer Immobilie.

Seit vielen Jahren gilt bei uns das „Vier-Augen-Prinzip“. Grundsätzlich erfolgt nach der ersten Wertermittlung unabhängig davon eine Zweite. Sollte die Wertermittlung komplexer sein oder die Ergebnisse voneinander abweichen, wird ein interner Bewertungsausschuss einberufen, um den optimalen Verkaufspreis zu ermitteln.

Dieser Service ist für Sie kostenfrei und völlig unverbindlich.

Verkaufen


Sie haben den Wunsch Ihre Immobilie zu verkaufen? HOMANN IMMOBILIEN aus Münster verkauft auch Ihre Immobilie durch die bewährte Verkaufsstrategie in kürzester Zeit – zum optimalen Preis.

Im Vordergrund unserer Arbeit stehen zu jeder Zeit Ihre Anforderungen und Wünsche.

Diese Webseite verwendet Cookies

Auf unseren Webseiten setzen wir Cookies ein. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert und ausgelesen werden können. Man unterscheidet zwischen Session-Cookies, die wieder gelöscht werden, sobald Sie Ihren Browser schließen, und permanenten Cookies, die über die einzelne Sitzung hinaus gespeichert werden.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Einstellungen

  • Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen.

    Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Hier bitte einen Text eingeben der beschreibt welche Funktionen zur verbesserung des Nutzungserlebnisses Sie verwenden (YouTube, Zvovadis Wertermittler, Google Maps)

  • Zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Webseiten verwenden wir das Webanalysetool „Matomo“. Matomo erstellt Nutzungsprofile auf Grundlage von Pseudonymen. Hierzu werden permanente Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert und von uns ausgelesen. Auf diese Weise sind wir in der Lage, wiederkehrende Besucher zu erkennen und zu zählen. Wir verwenden zudem die Module Heatmap & Session Recording. Der Heatmap-Dienst von Matomo zeigt uns die Bereiche unserer Webseite an, in denen die Maus am häufigsten bewegt wird oder die am häufigsten angeklickt werden. Der Session-Recording-Dienst zeichnet einzelne Nutzersitzungen auf. Wir können aufgezeichnete Sitzungen wiedergeben und so die Benutzung unserer Webseite analysieren. In Formularen eingegebene Daten werden nicht aufgezeichnet und sind zu keinem Zeitpunkt sichtbar.

    Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, sofern Sie Ihre Einwilligung über unser Banner abgegeben haben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Bitte treffen Sie die entsprechenden Einstellungen über unser Banner.

    Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von Matomo und den datenschutzrechtlichen Regelungen finden Sie unter: https://matomo.org/privacy/

    Ihr Besuch auf dieser Website wird derzeit durch das Matomo-Webanalyse-Tool erfasst. Klicken Sie hier, um die pseudonyme Datenerfassung zu stoppen.